Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Dieser Text zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite www.keltenland-bw.de

Sie möchten den Text in Gebärden-Sprache erklärt haben?
Hier finden Sie die Seite in Gebärden-Sprache.

Öffentliche Einrichtungen müssen ihre Internet-Seiten barrierefrei machen.
Das legt das Gesetz fest.

Barriere-frei heißt:
Es darf keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel:
Für Menschen mit Behinderungen.

Keltenland Baden-Württemberg möchte seine Internet-Seite auch barrierefrei anbieten.
Dann können alle die Seite nutzen.

Hier wollen wir erklären,
welche Hilfen es für Menschen mit Behinderung gibt.
Das machen wir in der Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Wir erklären hier in Leichter Sprache:

• Was schon barrierefrei ist.
• Was noch nicht barrierefrei ist.
• Welche Hilfen es gibt.
• Und wie Sie Hilfe bekommen.

1. Ist die Internet-Seite barrierefrei?

Die Internet-Seite von Keltenland Baden-Württemberg ist nur zum Teil barrierefrei.

Das heißt:
Wir erfüllen noch nicht alle Regeln.
Aber wir arbeiten weiter daran.

Das haben wir schon:

• Wir bieten Infos in Leichter Sprache an.
• So können alle Menschen unsere Infos verstehen.
• Wir bieten Infos in Gebärdensprache an.
So finden alle Menschen wesentliche Informationen.
Zum Beispiel wenn sie schlecht sehen oder lesen können.

Aber wir müssen noch mehr tun.
Damit alle unsere Seiten nutzen können.

2. Diese Inhalte sind nicht barrierefrei

Hier erklären wir, wo es auf unserer Internet-Seite noch Hindernisse gibt.

Verlinkungen

Manchmal gibt es Links zu Informationen aus anderen Systemen.
Ein Link ist eine Verbindung zu einer anderen Internet-Seite.
Diese Seiten sind vielleicht nicht barrierefrei.

Animationen

Animationen sind vielleicht nicht für alle zugänglich.
Nicht alle Menschen können Animationen gut sehen oder verstehen.

Externe iFrames

Externe iFrames sind vielleicht nicht barrierefrei.
Das heißt: Manche Menschen können den Inhalt nicht gut nutzen.
Ein iFrame zeigt Inhalte von einer anderen Internet-Seite.
Externe iFrames kommen von anderen Anbietern.

Formulare

PDF-Formulare und PDF-Dokumente sind meistens barrierefrei gemacht.
PDF-Dokumente sind Texte im Computer.
Man kann diese Texte auf dem Computer lesen.

Elemente

Das Element „Schatzkammer“ ist vielleicht nicht für alle Menschen gut nutzbar.

Wir arbeiten weiter an der Barrierefreiheit.
Wir setzen die Regeln von Zeit zu Zeit um.
Denn alle sollen unsere Internet-Seite nutzen können.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8. Juli 2025 erstellt.
Die Erklärung prüft, wie barrierefrei diese Internet-Seite ist.
Dafür haben wir uns selbst geprüft.

Die Prüfung folgt einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: L-BGG-Durchführungsverordnung, Paragraf 4, Absatz 2, Ziffer 1.
Eine Verordnung ist eine spezielle Regel.
Wir haben diese Erklärung zuletzt am 15. September 2025 kontrolliert.

4. Ihre Rückmeldung zur Barriere-Freiheit

Haben Sie Probleme beim Benutzen unserer Internet-Seite?
Oder haben Sie Fragen?
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Hier sind unsere Kontakt-Daten:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Baden-Württemberg
Königstraße 46
D-70173 Stuttgart
+49 711 279-0

E-Mail: keltenland@mwk.bwl.de

5. Schlichtungsverfahren

Sie haben uns eine Frage oder eine Idee geschickt.
Aber es gibt keine gute Antwort.
Vielleicht sind Sie unzufrieden mit der Antwort.
Dann haben Sie das Recht auf ein Schlichtungsverfahren.

Diese Schlichtungsstelle hilft Ihnen:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de

Die Schlichtungsstelle hat diese Aufgaben:

Sie hilft Menschen mit Behinderungen
• bei Barriere-Freiheit
• bei Benachteiligung.

Es soll eine gute Lösung gefunden werden.
Oder eine gute Antwort auf Ihre Frage.
Dafür gibt es dann ein Schlichtungsverfahren.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Sie brauchen keinen Anwalt.